EU-Verordnung 261/2004
Gilt für Flüge ab EU-Flughäfen und mit EU-Airlines. Entschädigung je nach Streckenlänge: 250 €, 400 € oder 600 €.
Ob verspäteter Flug oder fragwürdiger Bußgeldbescheid: oft steht Ihnen mehr zu, als Sie denken. Wir erklären Ihre Rechte und leiten Sie zum nächsten Schritt.
Flug
Bei Verspätung über 3 Stunden oder Annullierung können Sie bis zu 600 € erhalten — gesetzlich verankert in der EU.
Gilt für Flüge ab EU-Flughäfen und mit EU-Airlines. Entschädigung je nach Streckenlänge: 250 €, 400 € oder 600 €.
Bei Ankunft mit mehr als 3 Stunden Verspätung, Annullierung ohne rechtzeitige Info oder verweigerter Beförderung — außer bei außergewöhnlichen Umständen.
Sie können selbst bei der Airline beantragen oder einen Partner wie AirHelp nutzen, der den Prozess übernimmt.
Geben Sie Flugnummer und Datum ein — wir leiten Sie zum kostenlosen Prüfservice weiter.
Verkehr
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt. Messfehler, unklare Beschilderung oder formale Mängel können den Bescheid angreifbar machen.
Bei Verdacht auf Messfehler, unzureichender Beschilderung, falschen Fahrzeugdaten oder formellen Mängeln im Bescheid.
Einspruch innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung — die Frist läuft schnell. Bewahren Sie den Bescheid und alle Unterlagen auf.
Sie können selbst Einspruch einlegen oder einen Spezialdienst nutzen, der den Bescheid prüft und den Prozess übernimmt.
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten? Ein Spezialdienst prüft kostenlos, ob Einspruch Erfolg haben kann.
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