EU-Verordnung 261/2004
Gilt für Flüge ab EU-Flughäfen und mit EU-Airlines. Entschädigung je nach Streckenlänge: 250 €, 400 € oder 600 €.
Verspäteter oder annullierter Flug? Oft steht Ihnen bis zu 600 € zu. Wir erklären Ihre Rechte und leiten Sie zum kostenlosen Prüf-Service weiter.
Flug
Bei Verspätung über 3 Stunden oder Annullierung können Sie bis zu 600 € erhalten — gesetzlich verankert in der EU.
Gilt für Flüge ab EU-Flughäfen und mit EU-Airlines. Entschädigung je nach Streckenlänge: 250 €, 400 € oder 600 €.
Bei Ankunft mit mehr als 3 Stunden Verspätung, Annullierung ohne rechtzeitige Info oder verweigerter Beförderung — außer bei außergewöhnlichen Umständen.
Sie können selbst bei der Airline beantragen oder einen Partner wie AirHelp nutzen, der den Prozess übernimmt.
Unser Partner AirHelp prüft kostenlos, ob Ihnen bis zu 600 € zustehen — und übernimmt den gesamten Prozess mit der Airline. Sie zahlen nur im Erfolgsfall.
Werbung / Affiliate: Weiterleitung zu AirHelp. Bei erfolgreicher Entschädigung erhalten wir eine Provision — für Sie entstehen keine Mehrkosten.
Werbung / Affiliate · keine Mehrkosten für Sie