Flug verspätet oder gestrichen? Ihre Entschädigung nach EU-Recht (2026)
Ab wann Sie Anspruch haben, wie viel Ihnen zusteht, welche Rechte Sie am Flughafen haben und wie Dienste wie AirHelp oder Flightright helfen — Ihr Leitfaden zur Fluggastentschädigung.
Wann Sie überhaupt Anspruch haben
Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Sie bei großer Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung (z. B. wegen Überbuchung). Sie gilt für alle Flüge, die in der EU starten, und für Flüge in die EU mit einer EU-Airline.
Ein Entschädigungsanspruch entsteht typischerweise bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden am Endziel — oder wenn Ihr Flug kurzfristig annulliert wurde.
Entscheidend ist, dass die Airline die Ursache zu verantworten hat. Bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie Unwetter oder Streiks Dritter entfällt die Entschädigung — die Betreuungsleistungen bleiben aber bestehen.
Wie viel Ihnen zusteht
Die Entschädigung ist gesetzlich pauschaliert und richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach dem Ticketpreis. Es gibt feste Stufen — von einem niedrigeren Betrag bei Kurzstrecke bis zu einem höheren bei Langstrecke.
Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob Sie ein günstiges oder teures Ticket hatten. Auch wer einen Billigflug gebucht hat, kann die volle pauschale Entschädigung erhalten.
Die Entschädigung kommt zusätzlich zur Erstattung oder Ersatzbeförderung — sie ist ein Ausgleich für den verlorenen Zeit- und Planungsaufwand, kein Ersatz des Ticketpreises.
Ihre Rechte direkt am Flughafen
Schon während der Wartezeit haben Sie Betreuungsrechte: Bei längeren Verzögerungen muss die Airline Mahlzeiten und Getränke, gegebenenfalls eine Übernachtung und den Transfer bereitstellen.
Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie die Wahl zwischen einer Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt und der vollständigen Erstattung des Ticketpreises.
Lassen Sie sich die Verspätung oder Annullierung möglichst bestätigen und bewahren Sie Belege für zusätzliche Ausgaben auf — sie stützen später Ihre Ansprüche.
Beweise sichern — der wichtigste Schritt
Ihr Anspruch steht und fällt mit der Dokumentation. Bewahren Sie Bordkarten, Buchungsbestätigung und alle Benachrichtigungen der Airline auf.
Fotografieren Sie die Anzeigetafel mit der Verspätungs- oder Annullierungsinfo und notieren Sie die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel — diese Zeit entscheidet über die Drei-Stunden-Grenze.
Heben Sie Quittungen für Essen, Hotel oder Transport auf. Selbst wenn die Entschädigung pauschal ist, können zusätzliche Kosten separat erstattungsfähig sein.
Selbst fordern oder einen Dienst nutzen?
Sie können Ihren Anspruch direkt bei der Airline geltend machen — kostenlos, aber oft mit zähem Schriftwechsel und Ablehnungen verbunden. Lassen Sie sich von einer ersten Ablehnung nicht entmutigen.
Alternativ übernehmen spezialisierte Dienste wie AirHelp oder Flightright den Fall für Sie. Sie tragen das Prozessrisiko und behalten im Erfolgsfall eine Provision von der Entschädigung; bei Misserfolg zahlen Sie in der Regel nichts.
Das lohnt sich vor allem, wenn die Airline mauert oder Sie den Aufwand scheuen. Sie erhalten dann zwar etwas weniger, dafür ohne eigenes Risiko und ohne Papierkrieg.
Praktische Tipps
- Notieren Sie die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel — sie entscheidet über die Drei-Stunden-Grenze.
- Bewahren Sie Bordkarte, Buchung und alle Airline-Nachrichten auf.
- Fotografieren Sie die Anzeigetafel mit der Verspätungs-/Annullierungsinfo.
- Fordern Sie am Flughafen Verpflegung und ggf. Hotel ein.
- Lassen Sie sich von einer ersten Ablehnung der Airline nicht entmutigen.
Häufige Fehler vermeiden
- Annehmen, ein Billigticket habe keinen Entschädigungsanspruch.
- Bordkarten und Belege wegwerfen.
- Die tatsächliche Ankunftszeit am Endziel nicht festhalten.
- Nach der ersten Ablehnung der Airline aufgeben.
- Bei „außergewöhnlichen Umständen“ die Betreuungsrechte vergessen.
Checkliste vor dem Vergleich
- Geprüft, ob der Flug unter die EU-Fluggastrechte fällt.
- Ankunftsverspätung am Endziel (ab 3 Stunden) festgestellt.
- Bordkarte, Buchung und Airline-Nachrichten gesichert.
- Anzeigetafel und Belege für Zusatzkosten fotografiert.
- Anspruch bei der Airline schriftlich geltend gemacht.
- Entschieden: selbst fordern oder Dienst wie AirHelp/Flightright nutzen.
Häufige Fragen
Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Typischerweise ab drei Stunden Ankunftsverspätung am Endziel oder bei kurzfristiger Annullierung — sofern die Airline die Ursache zu verantworten hat.
Wie hoch ist die Entschädigung?
Sie ist gesetzlich pauschaliert und richtet sich nach der Flugdistanz, nicht nach dem Ticketpreis — mit festen Stufen von Kurz- bis Langstrecke.
Bekomme ich auch bei einem Billigflug Geld?
Ja. Der Anspruch ist unabhängig vom Ticketpreis. Auch bei einem günstigen Ticket steht Ihnen die volle Pauschale zu.
Was bedeutet „außergewöhnliche Umstände“?
Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Airline wie Unwetter oder Streiks Dritter. Dann entfällt die Entschädigung, die Betreuungsrechte bleiben aber bestehen.
Soll ich AirHelp oder Flightright nutzen?
Sie nehmen Ihnen Aufwand und Risiko ab und behalten im Erfolgsfall eine Provision. Das lohnt sich, wenn die Airline ablehnt oder Sie den Papierkram scheuen.
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