Rundfunkbeitrag (GEZ) verstehen: Pflicht, Höhe und Befreiung (2026)
Der Rundfunkbeitrag ist pro Wohnung Pflicht — unabhängig davon, ob Sie fernsehen. Wie hoch er ist, wer zahlt und wann eine Befreiung möglich ist.
Was der Rundfunkbeitrag ist
Der Rundfunkbeitrag (umgangssprachlich „GEZ“) finanziert das öffentlich-rechtliche Fernsehen und Radio in Deutschland. Er ist pro Wohnung zu zahlen — nicht pro Person und unabhängig davon, ob und wie viel Sie tatsächlich fernsehen oder Radio hören.
Das bedeutet: In einer Wohngemeinschaft oder Familie zahlt nur ein Beitrag pro Wohnung, nicht jede Person einzeln. Er ist keine optionale Vertragsleistung, sondern eine gesetzliche Abgabe.
Höhe und Anmeldung
Der Beitrag liegt derzeit bei 18,36 € pro Monat pro Wohnung (Stand 2026) und wird meist vierteljährlich abgebucht. Der Betrag kann sich ändern — den aktuellen Wert prüfen Sie beim Beitragsservice; planen Sie ihn als feste monatliche Kostenposition ein.
Nach Ihrer Anmeldung beim Bürgeramt werden Sie häufig automatisch angeschrieben. Reagieren Sie auf die Post: Bestätigen Sie die Anmeldung oder weisen Sie nach, dass für die Wohnung bereits gezahlt wird (etwa durch einen Mitbewohner).
Wann eine Befreiung oder Ermäßigung möglich ist
Bestimmte Personengruppen können sich befreien lassen oder einen ermäßigten Beitrag zahlen — etwa Empfänger bestimmter Sozialleistungen oder Menschen mit bestimmten Behinderungen. Die Befreiung müssen Sie aktiv beantragen und nachweisen.
Wichtig: Solange keine Befreiung bewilligt ist, bleibt der Beitrag fällig. Ignorieren führt zu Mahnungen und am Ende zur Vollstreckung. Klären Sie Ihren Fall lieber früh als ihn auszusitzen.
Praktische Tipps
- Ca. 18,36 € pro Monat einplanen (Stand 2026) — aktuellen Betrag beim Beitragsservice prüfen; pro Wohnung, nicht pro Person.
- In WG/Familie nur einmal anmelden — Doppelzahlung vermeiden.
- Auf Post vom Beitragsservice reagieren, nicht ignorieren.
- Anspruch auf Befreiung? Aktiv beantragen und Nachweis beilegen.
Häufige Fehler vermeiden
- Denken, ohne Fernseher entfällt die Pflicht — der Beitrag gilt pro Wohnung.
- In einer WG jeder einzeln anmelden — dann zahlen mehrere denselben Beitrag.
- Briefe vom Beitragsservice ignorieren — Mahnungen und Vollstreckung folgen.
- Anspruch auf Befreiung haben, aber nicht beantragen — der volle Betrag bleibt fällig.
- Nicht klären, ob ein Mitbewohner bereits zahlt — Doppelzahlung vermeiden.
Checkliste vor dem Vergleich
- Ca. 18,36 € pro Monat pro Wohnung im Budget (Stand 2026) — aktuellen Betrag beim Beitragsservice prüfen.
- Klärung: Zahlt bereits jemand in der Wohnung?
- Auf Post vom Beitragsservice reagieren.
- Bei Anspruch: Befreiung aktiv beantragen und Nachweis beilegen.
- In der WG Kosten fair aufteilen.
Häufige Fragen
Muss ich zahlen, wenn ich keinen Fernseher habe?
Ja. Der Beitrag gilt pro Wohnung unabhängig von Geräten — ob Sie fernsehen oder nicht, spielt keine Rolle.
Zahlt in einer WG jeder einzeln?
Nein. Pro Wohnung ist nur ein Beitrag fällig. Die Mitbewohner teilen ihn üblicherweise unter sich auf.
Was passiert, wenn ich nicht zahle?
Es folgen Mahnungen und schließlich die Vollstreckung. Eine Befreiung gibt es nur auf Antrag und mit Nachweis.
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