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Stromanbieter wechseln: Fristen, Kündigung & Sonderkündigung

Kündigungsfristen, Vertragsende, Preiserhöhung und Sonderkündigung — wann und wie Sie Ihren Stromvertrag wechseln dürfen.

Ordentliche Kündigung zum Vertragsende

Die meisten Stromverträge laufen 12 Monate und verlängern sich automatisch. Kündigen Sie in der Regel 4–6 Wochen vor Ende schriftlich oder online — die genaue Frist steht in Ihren AGB.

Der neue Anbieter kann die Kündigung oft für Sie übernehmen, wenn Sie über einen Vergleichsrechner wechseln.

Setzen Sie sich eine Erinnerung 8 Wochen vor Vertragsende — so verpassen Sie keine Frist bei automatischer Verlängerung um weitere 12 Monate.

Sonderkündigung bei Preiserhöhung

Erhöht Ihr Anbieter den Preis, haben Sie oft ein Sonderkündigungsrecht — meist innerhalb von 2–4 Wochen nach der Mitteilung.

Nutzen Sie diese Frist, um günstigere Tarife zu vergleichen, bevor die neue Preisstaffel greift.

Die Mitteilung per E-Mail oder Brief ist bindend — reagieren Sie nicht, gilt oft die Erhöhung als akzeptiert.

Grundversorgung: kürzere Fristen

In der teuren Grundversorgung können Sie mit kurzer Frist (oft 2 Wochen) wechseln — sinnvoll direkt nach Einzug oder wenn kein aktiver Vertrag besteht.

Planen Sie den Wechsel früh, damit keine teuren Grundversorgungstarife über Wochen laufen.

Grundversorgung ist kein Dauerzustand — Millionen Haushalte wechseln jährlich in günstigere Tarife.

Umzug und Vertragsmitnahme

Beim Umzug: Vertrag mitnehmen, kündigen oder an neuer Adresse neu vergleichen — je nach Anbieter und PLZ.

Ist am neuen Ort kein Anschluss Ihres Anbieters möglich, kann Sonderkündigung ohne Strafe gelten.

Fristen im Überblick

Fester Vertrag: Kündigung 4–6 Wochen vor Ende. Preiserhöhung: Sonderkündigung 2–4 Wochen nach Mitteilung. Grundversorgung: oft 2 Wochen.

Vergleichen Sie parallel — der Wechsel startet, sobald Fristen und neuer Tarif geklärt sind.

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